Mitgliedschaft: Gründe, Preise, Vorteile

 

Unterstützen Sie durch Ihren Beitritt den DZVhÄ – für eine starke Homöopathie in Deutschland!

Der DZVhÄ ist der Berufverband einer stark anwachsenden homöopathischen Ärzteschaft. Er wurde 1829 in Köthen (Anhalt) gegründet und ist damit der älteste deutsche Ärzteverband.

Als berufspolitische Interessenvertretung vertritt der DZVhÄ die Interessen homöopathisch tätiger Privat- und Vertragsärzte gegenüber politischen Entscheidungsträgern und den Ärztekammern. So ist es uns gelungen, die Homöopathie zu einem festen Bestandteil des deutschen Gesundheitssystems zu machen. Heute ist sie im Sozialgesetzbuch V als eine von drei besonderen Therapierichtungen verankert.
Darüber hinaus engagiert sich der DZVhÄ für die Weiterentwicklung und Verbreitung der homöopathischen Heilweise an den Hochschulen und im Bereich der Forschung.
Die Öffentlichkeitsarbeit gehört zu den zentralen Aufgabengebieten des DZVhÄ. Das Informationsmaterial über die Homöopathie reicht vom Faltblatt bis zur Lehrbuchreihe, sowohl für Ärzte als auch für Patienten. Gebündelt wird dies auf der DZVhÄ-Webseite, www.dzvhae.de, dem größten internationalen Internetportal zum Thema Homöopathie.

 
 

Weitere Vorteile der DZVhÄ-Mitgliedschaft:

  1. Informationen über alle homöopathie-spezifischen Fragen und monatliche Informationen durch den elektronischen DZVhÄ-NewsletterHomöopathischen Nachrichten
  2. Vertretung der berufspolitischen Interessen in politischen Gremien, gegenüber Krankenkassen, Privatversicherungen und Ärztekammern
  3. Ermäßigte Gebühren bei Weiter- und Fortbildungskursen
  4. Ermäßigte Abrechnungsgebühren bei den IV-Verträgen
  5. Gebührenreduktion bei der Vergabe des Homöopathie-Diplomsdes DZVhÄs
  6. Bezug der AHZ Allgemeinen Homöopathischen Zeitungals Mitgliederzeitschrift für 50% des normalen Abonnementpreises, plus Online-Zugang zu allen Volltexten dieser Zeitschrift auch rückwirkend ab Ausgabe 1/2003
  7. Keine Gebühren bei der vor Ort-Nutzung der Homöopathischen Wolfgang-Schweitzer-Bibliothek in Hamburg, ermäßigte Gebühren bei Literaturrecherche und Kopierservice, exklusiver direkter Medienversandfür DZVhÄ-Mitglieder
  8. Informationder Patienten über Ihre homöopathische Praxistätigkeit durch den Versand von Praxislisten durch den LV und ZV bzw. die Veröffentlichungen im Internetportal
  9. Möglichkeit, alle Veranstaltungen über das Internetportal zu bewerben
  10. Sonderpreise und Sondertarifefür Produkte und Versicherungen im Rahmen von Gruppenverträgen
  11. Mitglieder haben im Portal die Möglichkeit, eine eigene erweiterte Praxisdarstellung zu zeigen, z.B. mit Photo, Anfahrtsskizze, sonstige Infos/Hinweise zu Therapien und bes. Erfahrungen. Die Seite kann vom Mitglied über den Mitgliederbereich selber eingegeben und gepflegt werden, der Landesverband gibt sie dann nach Zahlungseingang frei

Kontakt: Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte


Geschäftsstelle: Axel-Springer-str. 54b, 10117 Berlin
Tel.: 030/325 9734-0  Fax: 030/325 9734-19  www.dzvhae.de

 

Aktuelle Mitgliedsbeiträge LV Schleswig-Holstein und Hamburg

Der Normalbeitrag liegt bei 402,90 Euro / Jahr

 

Eine Ermäßigung kann bei Nachweis eines geringen Einkommens ( s. Tabelle) beantragt werden.

Dafür ist für das laufende Jahr der Steuerbescheid aus dem Vor-Vorjahr maßgeblich. Ausnahmeregelungen sind mit der Geschäftsstelle abzusprechen.

Einkommen bzw. Status ZV-Anteilin € LV-Anteilin € AHZ (Pflicht)in € Gesamtin €
Ab 50.000 € 300 40 62,90 402,90
Ab 40.000 € 250 40 62,90 352,90
Ab 30.000 € 200 40 62,90 302,90
Ab 20.000 € 150 40 62,90 252,90
Ab 10.000 € 100 20 62,90 182,90
< 10.000 € 50 20 62,90 132,90
Schnupper-Mitglied 49 87,10 62,90 199,00
Studenten 0 0 0 0
Rentner 40 20 62,90 122,90
Ruhend 0 32,10 62,90 95,00

Bei Neuaufnahmen wird bis zum 30.6. der volle Beitrag berechnet, bis zum 30.9. der halbe Beitrag, bis zum 30.11. ein viertel Beitrag – Im Dezember werden Neuaufnahmen auf den 1.1. verlegt .  
Die AHZ wird voll berechnet, solange der komplette Jahrgang nachgeliefert werden kann.  
Eine Kündigung wird zum 31.12. des jeweiligen Jahres wirksam, wenn sie bis zum 30.9. eingegangen ist.
Die Schnuppermitgliedschaft ist für Neumitglieder für ein Kalenderjahr einmalig möglich und geht, wenn sie nicht gekündigt wird, automatisch in eine Vollmitgliedschaft über.

LV =       Landesverband (Gesellschaft Homöopathischer Ärzte)
ZV =       Zentralverein (Deutscher Zentralverein Homöopathischer Ärzte)
AHZ =       Allgemeine Homöopathische Zeitung (Bezug für Vereinsmitglieder obligat)
           

Alle Mitgliedsbeiträge werden zweckgebunden zur Förderung der Klassischen Homöopathie verwendet. Sie unterstützen durch Ihre Mitgliedschaft eine starke ärztliche Homöopathie in Deutschland und weltweit!

Der DZVhÄ ist Mitglied im  „European Council of Homoeopathy“ (ECH) sowie in der „Liga Medicorum Homoeopathica Internationalis“ (LIGA). Diese beiden Verbände arbeiten auf europäischer und weltweiter Ebene für die Anerkennung der ärztlichen Homöopathie, für einheitliche Ausbildungsstandards, für eine Festigung der Stellung der Homöopathie im Gesundheitswesen sowie die Etablierung der Homöopathie an Hochschulen.

Mitgliederverwaltung
Mitgliedschaft, Mitgliedsbeiträge und Diplomanerkennung bzw. Diplomverlängerung, allgemein Anfragen
Elke Lorenzen
Ärztin – Homöopathie
Dankwartsgrube 58
23552 Lübeck
Tel. 0451/12174844
Fax 0451/12174846
lv.shh@dzvhae.de